Was tun nach Verkehrsunfall - Sofortmaßnahmen am Unfallort

Ein Verkehrsunfall ist eine Ausnahmesituation. Der Puls rast, der Verkehr läuft weiter, und trotzdem müssen Sie innerhalb weniger Minuten Entscheidungen treffen, die Wochen später über mehrere tausend Euro entscheiden können. Was tun nach einem Verkehrsunfall? Genau diese Frage beantworten wir hier – in der Reihenfolge, in der sie sich tatsächlich stellt.

Sie erfahren, wie Sie die Unfallstelle absichern, wann Sie die Polizei informieren sollten, welche Daten und Fotos Sie brauchen und wie die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in den Tagen danach abläuft. Am Ende wissen Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und an welchen Stellen Versicherer typischerweise kürzen.

Dieser Ratgeber stammt aus der Praxis: Aus über 8 Jahren Tätigkeit als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei und aus mehr als 13.000 Unfallschäden pro Jahr wissen wir, an welchen Punkten Geschädigte Geld verlieren – meist nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil ihnen im entscheidenden Moment niemand gesagt hat, worauf es ankommt. Jeder Unfall ist ein Einzelfall. Die folgenden Schritte passen aber auf nahezu jede Konstellation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst absichern und helfen, dann dokumentieren – und am Unfallort nichts unterschreiben.
  • Als Geschädigter wählen Sie Gutachter, Werkstatt und Anwalt selbst.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung Gutachter- und Anwaltskosten.
  • Kürzungen der Versicherung sind kein Schlusswort, sondern der Beginn der Prüfung.

Die ersten Minuten – Sofortmaßnahmen am Unfallort

Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall beginnt mit der Sicherheit, nicht mit der Schuldfrage. Wer zuerst an die Beweise denkt und dabei auf der Fahrbahn steht, gefährdet sich und andere. Die Pflichten am Unfallort regelt § 34 StVO – die folgende Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt.

  • Anhalten und Ruhe bewahren. Durchatmen, Warnblinker einschalten, Motor abstellen.
  • Warnweste anziehen – noch im Fahrzeug, bevor Sie aussteigen.
  • Unfallstelle absichern. Warndreieck aufstellen: innerorts rund 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen mindestens 150 Meter entfernt.
  • Verletzte versorgen. Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen. Hilfeleistung ist Pflicht.
  • Polizei informieren, wenn einer der unten genannten Fälle vorliegt – Notruf 110.
  • Erst fotografieren, dann räumen. Bei geringem Schaden müssen Sie die Fahrbahn zügig frei machen. Halten Sie die Endstellung der Fahrzeuge vorher fest.
  • Daten austauschen – Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung.
  • Zeugen notieren. Namen und Telefonnummern sofort erfragen, bevor die Personen weiterfahren.
  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben. Schildern Sie Tatsachen, aber unterschreiben Sie nichts zur Schuldfrage.
  • Unfallbericht ausfüllen. Der Europäische Unfallbericht hilft, ersetzt aber keine Fotos.

Polizei rufen – wann ist es Pflicht, wann sinnvoll?

Eine allgemeine Pflicht, bei jedem Blechschaden die Polizei zu rufen, gibt es in Deutschland nicht. Pflicht ist etwas anderes: am Unfallort zu bleiben und dem Unfallgegner die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und Ihrer Beteiligung zu ermöglichen. Wer sich vorher entfernt, macht sich nach § 142 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und häufig der Verlust der Fahrerlaubnis.

Das gilt auch beim Parkrempler. Ist der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort, müssen Sie eine angemessene Zeit warten. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer genügt nicht. Kommt niemand, melden Sie den Unfall unverzüglich bei der Polizei.

In diesen Fällen sollten Sie die 110 wählen

  • Es gibt Verletzte oder der Sachschaden ist erheblich.
  • Der Unfallhergang ist streitig oder der Unfallgegner bestreitet seine Beteiligung.
  • Der Unfallgegner verweigert seine Daten oder will sich entfernen.
  • Es besteht der Verdacht auf Alkohol, Drogen oder fehlenden Versicherungsschutz.
  • Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ist beteiligt.
  • Sie fahren einen Mietwagen, ein Leasing- oder ein Firmenfahrzeug – hier verlangen die Verträge meist die polizeiliche Aufnahme.
Praxis-Tipp

Lassen Sie sich von den Beamten die Tagebuchnummer (Vorgangsnummer) und die Dienststelle geben. Mit diesen Angaben können wir später Akteneinsicht beantragen. Bei kleineren Sachschäden nimmt die Polizei oft nur die Personalien auf und sichert keine Spuren. Ihre eigene Dokumentation bleibt deshalb unverzichtbar.

Die wichtigsten Daten vom Unfallgegner

Ohne die Daten des Unfallgegners lässt sich kein Anspruch beziffern. Jeder Beteiligte ist verpflichtet, auf Verlangen Name und Anschrift anzugeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein vorzuzeigen. Fotografieren Sie die Dokumente am besten ab – das ist schneller und fehlerfrei.

Diese Angaben sind Pflicht

  • Name und Anschrift des Fahrers
  • Name und Anschrift des Halters, falls abweichend
  • Amtliches Kennzeichen
  • Haftpflichtversicherung und, wenn bekannt, die Versicherungsscheinnummer

Diese Angaben sind zusätzlich sinnvoll

  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Fahrzeugtyp, Farbe und bei Lkw der Name der Firma
  • Namen der Mitfahrer im gegnerischen Fahrzeug
  • Bei ausländischen Fahrzeugen: Daten der Grünen Karte

Verweigert der Unfallgegner die Auskunft, rufen Sie die Polizei. Fehlt Ihnen nur die Versicherung, hilft das Kennzeichen: Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter 0800 250 260 0 den zuständigen Haftpflichtversicherer.

Fotodokumentation – was und wie fotografieren

Fotos sind das stärkste Beweismittel, das Sie selbst schaffen können. Arbeiten Sie sich vom Großen zum Kleinen vor: erst die Gesamtsituation, dann die Fahrzeuge, dann die Details. Machen Sie lieber zwanzig Bilder zu viel als eines zu wenig.

Fotodokumentation nach Verkehrsunfall - Unfallstelle und Schäden richtig fotografieren
  1. Übersicht der Unfallstelle aus allen vier Richtungen
  2. Endstellung der Fahrzeuge zueinander und zur Fahrbahn
  3. Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  4. Schäden am eigenen Fahrzeug – nah und aus zwei Metern Abstand
  5. Schäden am gegnerischen Fahrzeug
  6. Bremsspuren, Splitterfelder und ausgelaufene Flüssigkeiten
  7. Verkehrszeichen, Ampeln und Fahrbahnmarkierungen
  8. Sichtverhältnisse, Wetter und Fahrbahnzustand
  9. Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis des Unfallgegners
  10. Sichtbare Verletzungen sowie beschädigte Gegenstände wie Kindersitz, Brille oder Handy
Praxis-Tipp: Smartphone richtig nutzen

Fotografieren Sie im Querformat und lassen Sie Datum, Uhrzeit und Standort in den Bilddaten aktiviert. Ein kurzes Video, in dem Sie einmal um die Unfallstelle gehen, zeigt Zusammenhänge, die Einzelbilder nicht erfassen. Schicken Sie sich die Dateien noch am selben Tag per E-Mail – als Sicherung und als Zeitnachweis. Aufnahmen einer Dashcam können vor Gericht verwertbar sein (BGH VI ZR 233/17).

Verletzungen – auch unscheinbare ernst nehmen

Direkt nach dem Aufprall überdeckt Adrenalin vieles. Beschwerden an der Halswirbelsäule (HWS), Kopfschmerzen, Schwindel oder Taubheitsgefühle zeigen sich oft erst Stunden oder Tage später. Wer dann erst nach zwei Wochen zum Arzt geht, hat ein Beweisproblem: Die Versicherung wird bestreiten, dass die Beschwerden vom Unfall stammen.

Gehen Sie deshalb bei den ersten Anzeichen zum Arzt, möglichst innerhalb von ein bis drei Tagen. Schildern Sie den Unfallhergang und lassen Sie alle Beschwerden im Befund festhalten. Bitten Sie um ein Attest.

So dokumentieren Sie Verletzungen

  • Atteste, Arztberichte und Krankschreibungen sammeln
  • Ein kurzes Schmerztagebuch führen: Datum, Beschwerden, Einschränkungen im Alltag
  • Belege für Zuzahlungen, Medikamente und Fahrten zu Behandlungen aufbewahren

Diese Unterlagen sind die Grundlage für Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB), Verdienstausfall und den sogenannten Haushaltsführungsschaden.

Die Tage nach dem Unfall – strukturiertes Vorgehen

Ist die Unfallstelle geräumt, beginnt die eigentliche Regulierung. Die ersten Schritte nach dem Unfall entscheiden darüber, ob der Schaden in wenigen Wochen bezahlt ist oder sich über Monate zieht. Wichtig: Die gegnerische Versicherung meldet sich häufig sehr schnell und bietet „unkomplizierte Hilfe" an – eigener Gutachter, Partnerwerkstatt, Mietwagen. Das ist Schadenmanagement im Interesse des Versicherers. Sie müssen darauf nicht eingehen.

  1. Eigene Versicherung informieren. Melden Sie den Unfall innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Das ist eine vertragliche Pflicht.
  2. Unabhängigen Gutachter beauftragen. Er sichert die Beweise und beziffert den Schaden.
  3. Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Ab diesem Moment läuft die Korrespondenz mit der Versicherung über die Kanzlei.
  4. Ansprüche beziffern und einreichen. Auf Basis des Gutachtens werden alle Positionen mit Frist geltend gemacht.
  5. Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Sie entscheiden, wie Sie den Schaden beheben – nicht die Versicherung.

Gutachter beauftragen – Ihr Recht als Geschädigter

Gutachter beauftragen nach Unfall - unabhängiger Kfz-Sachverständiger

Als Geschädigter einer Haftpflichtsituation haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung – das ist ständige Rechtsprechung (BGH VI ZR 67/06). Lassen Sie sich keinesfalls einen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen, da diese häufig zu Ihren Ungunsten kalkulieren.

Die Koordination zwischen Sachverständigem, Werkstatt und uns als Ihrer Kanzlei läuft in unseren Mandaten über unsere digitale Partnerplattform Hornet Claims. Dort werden Gutachten, Fotodokumentation und Vollmacht einheitlich erfasst und uns als vollständiges Dossier übergeben. So vergeht keine Zeit zwischen Gutachtenerstellung und Forderungseinreichung bei der Versicherung.

Was das Gutachten enthält

Ein vollständiges Schadengutachten weist die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, eine mögliche Wertminderung und die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus. Diese Werte sind die Grundlage für jede weitere Position – vom Nutzungsausfall bis zur Abrechnung eines Totalschadens.

Die Grenze: der Bagatellschaden

Bei sehr kleinen Schäden kann ein Gutachten unverhältnismäßig sein. Die Gerichte ziehen die Grenze meist bei etwa 750 bis 1.000 Euro (vgl. BGH VI ZR 365/03). Darunter genügt in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Ob die Grenze überschritten ist, lässt sich als Laie am Unfallort kaum beurteilen – im Zweifel schaut der Sachverständige zuerst kurz auf das Fahrzeug.

Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22 (sinngemäß): Das Risiko, dass das Honorar des Sachverständigen überhöht ist, trägt grundsätzlich der Schädiger und nicht der Geschädigte.

Nutzungsausfall oder Mietwagen – wann steht Ihnen was zu?

Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, steht Ihnen ein Ausgleich zu. Sie haben die Wahl zwischen zwei Wegen, können aber für denselben Zeitraum nur einen gehen.

Nutzungsausfallentschädigung

Verzichten Sie auf ein Ersatzfahrzeug, erhalten Sie für jeden Ausfalltag eine Pauschale. Ihre Höhe richtet sich nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch, die jedes Fahrzeugmodell einer von elf Gruppen (A bis L) zuordnet. Die Tagessätze reichen von 23 Euro in Gruppe A bis 175 Euro in Gruppe L. Bei älteren Fahrzeugen stufen die Gerichte häufig um eine oder zwei Gruppen herab.

Voraussetzung für den Nutzungsausfall nach einem Unfall sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit: Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich gefahren. Erstattet wird die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung laut Gutachten, zuzüglich einer angemessenen Zeit für Begutachtung und Überlegung.

Die konkrete Höhe Ihres Nutzungsausfallanspruchs hängt von Fahrzeugklasse und Dauer ab. Eine schnelle Orientierung bietet unser Nutzungsausfall-Rechner.

Mietwagen nach dem Unfall

Sind Sie auf ein Auto angewiesen, können Sie stattdessen einen Mietwagen nehmen. Ersetzt werden die erforderlichen Kosten. Drei Punkte führen regelmäßig zu Streit:

  • Tarif: Vergleichen Sie vor der Anmietung zwei bis drei Angebote und notieren Sie diese. Überteuerte Unfallersatztarife werden gekürzt.
  • Fahrzeugklasse: Mieten Sie eine Klasse kleiner an. Andernfalls zieht die Versicherung ersparte Eigenkosten von meist 3 bis 10 Prozent ab.
  • Fahrbedarf: Wer nur sehr wenig fährt – als Faustregel unter etwa 20 Kilometern pro Tag –, ist mit Nutzungsausfall oder Taxi oft besser beraten.

Totalschaden – was Sie wissen müssen

Nicht jedes stark beschädigte Fahrzeug ist ein Totalschaden. Und nicht jeder Totalschaden bedeutet, dass Sie Ihr Auto abgeben müssen. Für die richtige Totalschaden-Abwicklung müssen Sie drei Begriffe kennen.

Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr instand setzen lässt. Häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden: Die Reparatur wäre möglich, kostet aber mehr, als das Fahrzeug vor dem Unfall wert war.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten. Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielt. Bei einem Totalschaden erhalten Sie die Differenz, den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand.

Um den Restwert wird oft gestritten. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Preis verkaufen, den Ihr Gutachter auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Auf höhere Gebote aus Internet-Restwertbörsen müssen Sie nicht warten (BGH VI ZR 358/18). Liegt Ihnen allerdings vor dem Verkauf ein konkretes, verbindliches und zumutbares Angebot der Versicherung vor, sollten Sie es prüfen lassen.

Die 130-Prozent-Regel

Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug, dürfen Sie es trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen – wenn die Reparaturkosten einschließlich Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen. Die Rechtsprechung knüpft das an zwei Bedingungen: Die Reparatur muss fachgerecht und im Umfang des Gutachtens erfolgen (BGH VI ZR 70/04), und Sie müssen das Fahrzeug in der Regel mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Rechenbeispiel

Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Restwert 3.000 Euro, Reparaturkosten 12.000 Euro. Die Reparatur liegt bei 120 Prozent und damit innerhalb der Grenze. Lassen Sie vollständig reparieren und fahren das Auto weiter, erhalten Sie 12.000 Euro. Rechnen Sie dagegen ohne Reparatur ab, bleibt es beim Wiederbeschaffungsaufwand von 7.000 Euro.

Zur ersten Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, können Sie unseren Totalschaden-Rechner nutzen. Die endgültige Bewertung erfolgt stets durch das Gutachten.

Werkstatt und Reparatur – freie Werkstattwahl

Nach § 249 BGB bestimmen Sie als Geschädigter, wie der Schaden behoben wird. Sie müssen weder in die Partnerwerkstatt der Versicherung fahren noch auf eine Reparaturfreigabe warten. Liegt das Gutachten vor, dürfen Sie den Auftrag erteilen.

UPE-Aufschläge und Verbringungskosten

Zwei Positionen werden besonders häufig gestrichen. UPE-Aufschläge sind Zuschläge der Werkstatt auf die unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile. Verbringungskosten entstehen, wenn das Fahrzeug zu einer externen Lackiererei gebracht wird. Beide sind zu erstatten, wenn sie in den Fachwerkstätten Ihrer Region üblich sind. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Gutachtenbasis abrechnen (BGH VI ZR 65/18). Die Argumente im Einzelnen finden Sie in unserem Beitrag über die sieben typischen Kürzungs-Einwände der Versicherung.

Fiktive Abrechnung

Sie müssen nicht reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten ausgezahlt. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. In diesem Fall darf die Versicherung unter Umständen auf eine günstigere, gleichwertige freie Werkstatt verweisen. Unzumutbar ist das in der Regel bei Fahrzeugen, die jünger als drei Jahre sind oder stets in der Markenwerkstatt gewartet wurden (BGH VI ZR 53/09).

Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 16.01.2024 – VI ZR 253/22 (sinngemäß): Arbeitet die Werkstatt unwirtschaftlich oder rechnet sie zu hoch ab, geht dieses Werkstattrisiko grundsätzlich zulasten des Schädigers – auch wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist.

Anwaltliche Vertretung – warum das richtig ist

Auf der anderen Seite sitzt kein neutraler Sachbearbeiter, sondern die Schadenabteilung eines Versicherers mit eigenen Prüfsystemen, Juristen und klaren wirtschaftlichen Zielen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht stellt die Augenhöhe her.

Wer trägt die Kosten?

Die Anwaltskosten sind Teil Ihres Schadens. Bei einem unverschuldeten Unfall muss sie die gegnerische Haftpflichtversicherung in vollem Umfang ersetzen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Abwicklung eines Verkehrsunfalls wegen der umfangreichen Rechtsprechung regelmäßig kein einfach gelagerter Fall ist (BGH VI ZR 45/19). Sie dürfen also von Anfang an anwaltliche Hilfe nutzen.

Was eine spezialisierte Kanzlei leistet

  • Prüfung der Haftungslage und Sicherung der Beweise, einschließlich Akteneinsicht
  • Vollständige Bezifferung aller Positionen: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Kostenpauschale, Schmerzensgeld
  • Fristsetzung, Überwachung des Zahlungseingangs und Abwehr von Kürzungen
  • Wenn nötig: gerichtliche Durchsetzung

Eine belastbare Statistik zur Erfolgsquote „mit und ohne Anwalt" gibt es nicht, und wir versprechen kein bestimmtes Ergebnis. Unsere Erfahrung ist aber eindeutig: Wer selbst reguliert, vergisst häufig ganze Positionen und nimmt Kürzungen hin, weil er die Rechtsprechung nicht kennt. Die Vollmacht für den Rechtsanwalt unterschreiben Sie in wenigen Minuten digital. Den Stand Ihres Falls verfolgen Sie danach in unserem Live-Status-Portal.

ControlExpert und andere Kürzungssysteme

Viele Versicherer prüfen Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen nicht selbst, sondern beauftragen externe Dienstleister. Der bekannteste ist ControlExpert. Die Unterlagen werden dort weitgehend automatisiert mit Referenzdaten abgeglichen. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, der die Forderung um einzelne Positionen reduziert – ohne dass jemand Ihr Fahrzeug gesehen hat.

Typische Kürzungspunkte

  • Stundenverrechnungssätze: Verweis auf günstigere Referenzwerkstätten
  • UPE-Aufschläge: werden als nicht erforderlich gestrichen
  • Verbringungskosten: werden gekürzt oder ganz abgelehnt
  • Kleinteile, Beilackierung, Reinigungs- und Entsorgungskosten
  • Sachverständigenhonorar und Mietwagenkosten

So gehen Sie bei Kürzungen vor

Ein Prüfbericht ist kein Gutachten und bindet Sie nicht. Akzeptieren Sie ControlExpert-Kürzungen nicht stillschweigend und unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung. Legen Sie den Bericht Ihrem Sachverständigen und Ihrer Kanzlei vor. Der Sachverständige nimmt technisch Stellung, wir fordern den gekürzten Betrag mit Fristsetzung nach und klagen ihn notfalls ein.

Zu dem Thema haben wir einen eigenen Fachbeitrag veröffentlicht: Widerspruch gegen ControlExpert-Kürzungen. Dort erfahren Sie konkret, wie typische Kürzungen zurückgewiesen werden.

Checkliste zum Ausdrucken – die Schnellübersicht

Verkehrsunfall, was tun? Die folgende Verkehrsunfall-Checkliste fasst alle Schritte zusammen. Drucken Sie sie aus und legen Sie sie ins Handschuhfach.

Verkehrsunfall-Checkliste - 15 Schritte für das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Verkehrsunfall-Checkliste: 15 Schritte

  1. Anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen
  2. Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern
  3. Verletzte versorgen, Notruf 112
  4. Polizei rufen (110), wenn nötig – Tagebuchnummer notieren
  5. Unfallstelle, Fahrzeuge und Spuren fotografieren
  6. Daten des Unfallgegners aufnehmen, Dokumente abfotografieren
  7. Zeugen mit Namen und Telefonnummer notieren
  8. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
  9. Bei Beschwerden innerhalb von ein bis drei Tagen zum Arzt
  10. Eigene Versicherung innerhalb einer Woche informieren
  11. Unabhängigen Kfz-Gutachter selbst beauftragen
  12. Rechtsanwalt einschalten – vor dem ersten Gespräch mit der gegnerischen Versicherung
  13. Nutzungsausfall oder Mietwagen klären
  14. Reparatur, fiktive Abrechnung oder Ersatzbeschaffung entscheiden
  15. Kürzungen und Abfindungserklärungen prüfen lassen, nichts vorschnell unterschreiben

Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Tel. 069 247 432 288 · go.cyfire.de

Direkte Fallerfassung – schneller zum Mandanten

Wenn Sie gerade einen Verkehrsunfall erlitten haben und uns als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei beauftragen möchten, erreicht uns Ihr Fall am schnellsten über die digitale Fallerfassung bei Hornet Claims. Dort hinterlegen Sie Vollmacht, Mandantenbogen und Fotodokumentation in wenigen Minuten – wir übernehmen die Fallbearbeitung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Übermittlung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?

Nein. Eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Sinnvoll ist die Polizei bei Verletzten, streitigem Hergang, hohem Sachschaden, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, ausländischen Fahrzeugen und wenn der Unfallgegner seine Daten verweigert. Bei Miet-, Leasing- und Firmenwagen verlangen die Verträge meist die polizeiliche Aufnahme.

Welchen Gutachter darf ich beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.

Was kostet mich der Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts: Die Anwaltskosten gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Bei einer Teilschuld werden sie anteilig erstattet. Den Rest übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, sofern vorhanden.

Wie lange dauert die Regulierung?

Die Gerichte gestehen dem Versicherer in der Regel eine Prüfungsfrist von vier bis sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen zu. Bei klarer Haftung und vollständiger Dokumentation geht es oft schneller. Streitige Haftung, fehlende Ermittlungsakten oder Kürzungen verlängern die Dauer.

Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?

Das hängt von Ihrem Bedarf ab. Wer täglich auf das Auto angewiesen ist, nimmt einen Mietwagen. Wer die Zeit überbrücken kann, erhält mit der Nutzungsausfallentschädigung je nach Fahrzeug 23 bis 175 Euro pro Tag. Beides zugleich für denselben Zeitraum ist nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Kaskofall und Haftpflichtfall?

Im Haftpflichtfall verlangen Sie Schadensersatz vom Versicherer des Unfallgegners und entscheiden frei über Gutachter und Werkstatt. Bei einem Kaskoschaden nehmen Sie Ihre eigene Versicherung in Anspruch. Dann gelten deren Vertragsbedingungen, etwa Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Weisungen zum Gutachter.

Wann verjähren meine Ansprüche?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem sich der Unfall ereignet hat und Sie Schaden und Schädiger kennen. Ansprüche aus einem Unfall im Jahr 2024 verjähren also in der Regel mit Ablauf des 31. Dezember 2027.

Können Zeugen anonym bleiben?

Nein. Eine Aussage hat nur dann Gewicht, wenn der Zeuge mit Namen und ladungsfähiger Anschrift benannt wird. Die Daten werden ausschließlich für die Regulierung und ein mögliches Gerichtsverfahren verwendet.

Was gilt bei einer Teilschuld?

Dann wird eine Haftungsquote gebildet. Bei einer Quote von 70 zu 30 erhalten Sie 70 Prozent Ihres Schadens vom gegnerischen Versicherer. Besteht eine Vollkaskoversicherung, lässt sich der Ausfall über das sogenannte Quotenvorrecht oft deutlich verringern. Das sollte im Einzelfall berechnet werden.

Wann bekomme ich Schmerzensgeld?

Sobald Sie durch den Unfall mehr als ganz unerheblich verletzt wurden. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Entscheidend ist die ärztliche Dokumentation von Anfang an.


Fazit: Drei Dinge, die Sie sich merken sollten

Was tun nach einem Verkehrsunfall? Wenn Sie nur drei Punkte behalten, dann diese. Erstens: Sichern Sie die Unfallstelle und die Beweise – Fotos, Daten, Zeugen – und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Zweitens: Beauftragen Sie Gutachter, Werkstatt und Anwalt selbst und überlassen Sie die Steuerung nicht der gegnerischen Versicherung. Drittens: Nehmen Sie Kürzungen nicht hin, ohne sie prüfen zu lassen.

Jeder Unfall hat seine Besonderheiten, und dieser Ratgeber ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Er gibt Ihnen aber die Reihenfolge an die Hand, mit der Sie in den ersten Minuten und Tagen nichts versäumen.

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